GRÜNE im LWL: Erhöhung der Landschaftsumlage kommt nicht überraschend
Fraktionssprecherin Martina Müller: „Wir haben damit gerechnet. Hatte die mittlere Finanzplanung schon eine Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte vorgesehen, so wurde die Lage bereits im letzten Jahr verschärft durch die Entscheidung der CDU/SPD-Mehrheit, die schon im Haushalt 2016 notwendige Erhöhung nicht im vollem Umfang zu beschließen. Damit fehlten bereits 34 Millionen Euro.“
Auch die weiter steigenden Kosten in der Eingliederungshilfe von ca. 130 Mio. Euro kommen nicht unerwartet. Schon im Februar erklärte der Landesdirektor, dass als Konsequenz in diesem Jahr eine Umlage-Erhöhung von 0,8 Prozentpunkten zu erwarten sei. Durch Zuständigkeitsverlagerung nach Verabschiedung des Inklusionsstärkungsgesetzes kommen weitere Kosten auf den LWL zu. In gleichem Maße werden aber Kommunen dabei entlastet.
Durch die Pflegestärkungsgesetze werden ebenso Mehrkosten entstehen. Ob das Bundesteilhabegesetz kommt und welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben, ist noch nicht genau bezifferbar.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich dafür ein, den im Moment vorliegenden Gesetzentwurf deutlich im Sinne der Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dann allerdings müssten diese Verbesserungen natürlich durch den LWL als Träger der Eingliederungshilfe auch bezahlt werden.
„Bei allem Verständnis für die Notlage der Kommunen sage ich aber deutlich“, so Müller weiter, „dass die Entlastung durch den Bund für Städte, Kreise und Gemeinden in Höhe von 266 Mio. Euro genau für die Eingliederungshilfe gedacht war und somit an den LWL zurückfließen muss, da er diese Aufgabe für die Kommunen erledigt.“
Beim LWL ist die Ausgleichsrücklage aufgebraucht. Die gesetzlich zu erhebende Umlage muss das Haushaltsdefizit decken. Im LWL wird schon lange an allen Sparschrauben gedreht. Weitere Umlageerhöhungen sind vorprogrammiert. Durch Fallzahl- und Kostensteigerungen sind die Bundesmittel jetzt schon nicht mehr kostendeckend. Der Bund steht in der Pflicht, eine Lösung zu finden.