Auszubildenden 6 -12 monatige Weiterbeschäftigung
01.02.2011
Der LWL sichert den Auszubildenden für sonstige Ausbildungsberufe weiterhin eine 6 -12 monatige Weiterbeschäftigung zu.
Antrag SPD, GRÜNE, FDP im LWL
hier: Änderungsantrag zur Vorlage13/0343
Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung (lfd. Nr. 17 in der Konsolidierungsliste, Teil A)
Antrag:
Der LWL sichert den Auszubildenden für sonstige Ausbildungsberufe weiterhin eine 6 -12 monatige Weiterbeschäftigung zu.
Begründung:
Der Landschaftsverband kommt durch die Ausbildung über den eigenen Bedarf in „marktgängigen Berufen“ seiner Verantwortung nach, als öffentlicher Arbeitgeber eine Vorbildfunktion einzunehmen. In der Vergangenheit haben die Nachwuchskräfte in der Regel die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung von bis zu 12 Monate nicht in Anspruch genommen.Somit ist kein Einsparpotential zu erwarten und eine unnötige Verunsicherung der Auszubildenenden kann verhindert werden.“
Holm Sternbacher, SPD
Gisela Holtz & Martina Müller, GRÜNE
Stephen Paul, FDP