Antrag zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung Antrag Bündnis 90/Die Grünen zum Energiepolitischen Konzept des LWL: Vorlage 13/1585

Der Ausschuss möge folgende Änderungen zum Energiepolitischen Konzept (Vorlage 13/1585)
beschließen:

In Ziffer 1 wird der 2. Halbsatz gestrichen; der Satz lautet jetzt folgendermaßen: „Der Landschaftsausschuss beschließt die Fortschreibung des „Energiepolitischen Konzepts des LWL“.
Es wird eine neue Ziffer 2 eingefügt mit folgendem Wortlaut: „Die in der Anlage 2 des Konzeptes aufgeführten Maßnahmen werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
1. Anhebung der Zielsetzung für die weitere CO2-Reduzierung auf der Basis des Jahres 1990  bis zum Jahr 2020 von 45 % auf 55%.
2. Steigerung Anteil der LWL-Eigenstromerzeugung aus BHKW-Anlagen bis zum Jahr 2020 von 30 % auf 35 % oder höher.
3. Senkung der Primärenergiefaktoren der LWL-Nahwärmenetze um mindestens 10 % von 1,3 auf 1,17 oder niedriger.
4. Anwendung  der  neuen  LWL-Leitlinien  zum  energieeffizienten,  nachhaltigen  und wirtschaftlichen Planen, Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen des LWL (Anlage 1).
5. Evaluation der im Passivhausstandard errichteten LWL-Tageskliniken Unna, Bottrop und Warendorf.
6. Bei Neubauten und grundsätzlichen Sanierungen des LWL wird das Bewertungssystem des
nachhaltigen Bauens angewendet. Es wird mindestens der Standard „Silber“ des DGNB-Zertifikats (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen) erreicht.
7. Jährlich durchgeführter Energieverbrauchs-Benchmark im Bereich der Gebäude der Hauptverwaltung, Kliniken, Kultur und Schulen, die an das EDM angeschlossen sind.
8. Aufstellung einer Prioritätenliste zur Sanierung der Gebäude.

9. Bei den anstehenden Sanierungsmaßnahmen der LWL-Förderschule in Bad Oeynhausen, Bielefeld,  Dortmund  und  Paderborn  wird  eine  Bilanzierung  der  energetischen Sanierungsmaßnahme durchgeführt.
10. Verstärkter Einsatz der LED-Technik.
11. Pro Jahr werden 7 Energiegutachten erstellt.
12. Verpflichtende Schulung für das haustechnische Personal“
13. Für die an das LWL-EDM angeschlossenen Gebäude, bei denen die Bruttogeschossfläche größer 250m² ist, wird einmalig und dann nach jeder energetischen Sanierung ein verbrauchsabhängiger Energieausweis erstellt.
14. Prüfung der Möglichkeiten von Intracting- und Contractingmaßnahmen.

Ziffer 2 wird zu Ziffer 3 mit folgender Änderung im letzten Satz:
„Durch die Umsetzung der im Klima- und Energiekonzept des LWL angelegten Maßnahmen
sollen die CO2-Emissionen des Ausgangsjahres 1990 jährlich um 1 %, insgesamt aber
mindestens um 55% bis zum Jahr 2020 reduziert werden.“

Die Ziffern 3 und 4 werden zu Ziffer 4 und 5 und bleiben inhaltlich unverändert.

Begründung:
Das Klimaschutzziel des LWL wird statt auf 50% auf 55% erhöht.
Im Energiebericht 2010-2012, Seite 54ff werden die Emissionswerte aller LWL-Einrichtungen seit 1978 in Beziehung gebracht. Richtigerweise sind die Werte des Basisjahr 1990 die Referenzgrößen für alle vergleiche bzw. Berechnungen. Auch beim Kyoto-Protokoll (Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinigten Nationen über
Klimaänderungen, 11. Dezember 1997) ist das Jahr 1990 das Basisjahr und somit Referenzgröße. Beim Kyoto-abkommen Verpflichtete sich Deutschland bis 2012 die Treibhausgase um 21% zu reduzieren. In Deutschland kam es von 1990 bis 2004 zu einer Verringerung der CO2 – Emissionen um 17,2%. Etwa die Hälfte davon ist dem Zusammenbruch  der  energieineffizienten  ostdeutschen  Industrie  nach  der Wiedervereinigung zuzurechnen. Das Klimaziel der Bundesregierung ist eine Reduktion der klimafeindlichen Emissionen von mindestens 40% bis 2020 und 80-95% bis 2050 gegenüber der 1990. (Siehe Energiekonzept der Bundesregierung von 2010, Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD, 27.11.2013.) Diese Ziele stehen jedoch nicht in Wechselwirkung mit anderen Bezugsgrößen wie beispielsweise Bevölkerungswachstum oder Wirtschaftswachstum. die Emissionsziele werden absolut evaluiert und nicht um irgendwelche Faktoren bereinigt. Auch wenn die Bereinigung der LWL-Emissionswerte um Fläche und Witterungseinflüsse
erst mal logisch nachvollziehbar erscheint, ist diese aus klimapolitischer Sicht falsch.
Laut Energiebericht 2010-2012 betrug im Jahr 2012 die CO2-Reduktion im Jahr 2012 gegenüber 1990 ohne den Zuwachs bei der Fläche zu berücksichtigen nur 33,5%; ohne Gewichtung der Witterung (Temperatur) sogar nur 31%. Die dargestellt witterungs- und flächenbereinigte Reduktion um 43,5% ist zwar rechnerisch richtig, jedoch als Einflussfaktor
auf das Klima falsch. Statt der rechnerisch 47.068 Tonnen hatten der LWL 2012 57.504 Tonnen CO2-Ausstoß.
Der LWL nimmt als großer öffentlicher Bauherr in Westfalen sein Vorbildfunktion ernst. Das Erfordernis nachhaltigen Planens und Bauens ist zwingend für Energieeffizienz, Einsatz innovativer Baustoffe, Techniken und Verfahren bis hin zum Denkmalschutz und städtebaulicher Integration. Der LWL verfolgt eine ganzheitliche Herangehensweise bei
Neubauten und Baumaßnahmen in Gebäudebestand. Für die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einem Leitfaden zusammengefassten Grundsätze und Methoden für das nachhaltige Planen, Bauen, Betreiben und Nutzen von Gebäuden und Liegenschaften bedarf es auf kommunaler Ebene keiner weiteren Untersuchung in Form eine Pilotvorhabens mehr, das System hat sich bei zahlreichen Maßnahmen des Bundes bewährt.

gez. Thorsten Schmolke, Helmut Fehr, Dr. Herbert Vollmer
f.d.R
Brigitte von Schoenebeck
(Fraktionsgeschäftsführerin)

Anhänge

antrag-gruene-energiepolitisches-konzept-lwl-2014

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